;xNLx;Disclaimer;xNLx;Die Chronologie führt die wichtigsten Meilenstein im Bereich Bildung, Forschung und Innovation in der Schweiz aus Sicht des Bundes auf. Sie ist nicht als abschliessend zu verstehen. Eine periodische Nachführung ist vorgesehen. ;xNLx;;xNLx;Für Hinweise, Korrekturen und Ergänzungen sind wir dankbar. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf über info@sbfi.admin.ch
1559 folgt die Gründung der Universität Genf. Die übrigen Schweizer Universitäten entstehen in der Folge erst im 19. und 20. Jahrhundert. Sie sind von Anfang an vom humboldtschen Geist geprägt.
Die naturwissenschaftliche Forschung in der Schweiz setzt im 16. Jahrhundert ein. Es sind vor allem Naturforscher und Universalgelehrte wie Paracelsus, Jacques Bernoulli, Leonhard Euler, Albrecht von Haller und Horace-Bénédict de Saussure. Für den gesamten Zeitraum zwischen 1500 und 1800 lassen sich knapp 190 naturwissenschaftlich orientierte Gelehrte nachweisen, von denen mehr als 70 Prozent im 18. Jahrhundert wirken. Bild: albrecht-von-haller.ch, Historisches Lexikon der Schweiz, kids.britannica.com, ETH Zürich Bildarchiv
Sie ist die Vorläuferin der späteren Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT, seit 1988). Die Gründung der Schwester-Gesellschaften erfolgt ab Mitte des 20. Jahrhunderts: Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW, 1943), Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW, 1946; ursprünglich Schweizerische Geisteswissenschaftliche Gesellschaft SGG) und Schweizerische Akademie der Technischen Wissenschaften (SATW, 1981). Die vier Akademien schliessen sich 2006 zum strategischen Verbund Akademien der Wissenschaften Schweiz zusammen. Bild: akdemien-schweiz.ch
Mit der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 trat die erste eidgenössische Bundesverfassung (BV) in Kraft. Für die Organisation der allgemeinbildenden Schulen in der Schweiz sind die Kantone zuständig, indem sie laut BV für «genügenden Primarunterricht» zu sorgen hatten. Der Bund ist für die Berufsbildung und Teile der tertiären Bildung verantwortlich. Laut Art. 22 der BV von 1848 erhielt der Bund die Kompetenz, eine eidgenössische Universität zu schaffen.
Die 1855 eröffnete Eidgenössische Polytechnische Schule Zürich, so die ursprüngliche Bezeichnung der 1911 zur ETH aufgewerteten Institution, verdankt ihre Gründung einem doppelten Impuls: der Schaffung des schweizerischen Bundesstaates 1848 und dem im Gefolge der Industrialisierung rasch wachsenden Bedürfnis nach technisch-naturwissenschaftler Ausbildung auf Hochschulstufe. Nachdem das Projekt einer eidgenössischen Universität (Universität) am Widerstand der Kantone geschei-tert war, konnte immerhin ein Polytechnikum mit Sitz in Zürich realisiert werden.
1874 findet eine Revision der Bundesverfassung statt und mit ihr wird das Obligatorium für den Primarunterricht eingeführt. Ob der von den kantonalen Schulgesetzen und Lehrplänen verlangte Minimalunterricht an einer öffentlichen Schule, an Privatschulen oder als Hausunterricht stattfindet, ist rechtlich unerheblich, und ob neben öffentlichen Schulen auch solche mit freier Trägerschaft eingerichtet werden, ent-scheiden die Kantone. Die Formulierung «staatlich geleitet» bedeutet, dass die Schulaufsicht ausschliesslich Sache der Gemeinde- und Kantonsbehörden ist.
Es ist für die Belange des Geistigen Eigentums in der Schweiz zuständig und hat seinen Sitz in Bern. 1996 erhält es den Status einer selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt. Bild: IGE
Im 19. Jahrhundert sorgten noch einzelne Konkordate unter den Kantonen für einheitliche Prüfungsanforderungen bei den wissenschaftlichen Berufen. Im Jahr 1897 verfestigten sich die bislang losen Zusammenkünfte der kantonalen Erziehungsdi-rektoren zu einer permanenten und strukturierten Konferenz. Die EDK wurde zur bildungspolitischen Plattform des Meinungs- und Erfahrungsaustausches, des Dialogs mit dem Bund sowie gemeinsamer Entscheide und Unternehmungen. Sie ist der Zusammenschluss der heute 26 kantonalen Regierungsmitglieder der Schweiz, die für Erziehung, Bildung, Kultur und Sport verantwortlich sind. Bild: EDK
Im Anschluss an die Einsetzung der Eidgenössischen Maturitätskommission (EMK) durch den Bund im Jahr 1891 wurde 1906 eine erste eidgenössische Maturitätsverordnung erlassen. Mehrjährige Konsultationen führten 1925 zum Erlass der Verordnung über die Anerkennung von Maturitätsausweisen (MAV), die erstmals die Typen A (altsprachlich-humanistisch mit Latein und Griechisch), B (altsprachlich-humanistisch mit Latein und Englisch) und C (mathematisch-naturwissenschaftlich) unterschied. In der 1972 revidierten MAV wurden die Typen D (neusprachlich) und E (wirtschaftswissenschaftlich) offiziell anerkannt.
Bis 2019 erhalten 23 Wissenschaftler mit Schweizer Bürgerrecht den Nobelpreis in den Naturwissenschaften (Physik, Chemie und Medizin). Auch verschiedene Literatur- und Friedensnobelpreise gehen in die Schweiz.