4. Oktober 1927: Die Internationale Konferenz der Nationalen Vereinigungen von Hilfsvereinen auf Gegenseitigkeit (französisch CIMAS) wird gegründet und beruft ihre erste Generalversammlung ein, an der 17 nationale Institutionen aus neun europäischen Ländern vertreten sind.
"Die vereinte Welt, die wir erreichen möchten und für die wir uns so begeistert einsetzen, würde nur aus Worten bestehen, wenn hinter uns nicht all die lebendigen Kräfte stünden, die uns in jedem Land unterstützen."
"Dabei verrichten wir ein Werk des Friedens im besten Wortsinn."
1936: Die Vereinigung erweitert ihre Aufnahmekriterien und nimmt auch Sozialversicherungsinstitutionen auf, die eine Invaliden-, Alters- oder Hinterbliebenenversicherung verwalten.
1944: Die IAO verabschiedet mit der Erklärung von Philadelphia ein historisches Dokument, das zur Ausweitung der Maßnahmen der sozialen Sicherheit und zur Förderung einer systematischen Zusammenarbeit zwischen den Institutionen der sozialen Sicherheit auf internationaler und regionaler Ebene aufrief.
1947: Die 8. Generalversammlung in Genf ratifiziert eine neue Satzung, nach der auch staatlich verwaltete Systeme Mitglied werden können.
"Sie [die CIMAS] hat stark zur Schaffung eines Geistes internationaler Zusammenarbeit zwischen den Sozialversicherungsinstitutionen beigetragen, abseits der oft unvermeidbaren politischen Hindernisse."
1948: In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird das Recht auf soziale Sicherheit verankert.
1951: Die ersten zwei Fachausschüsse werden ins Leben gerufen - der Ständige Ausschuss für Sozialmedizin (der 1971 in Ständiger Ausschuss für Gesundheitsleistungen und Krankenversicherung umbenannt wurde) und der Ständige Ausschuss für Hilfsvereine auf Gegenseitigkeit.
"Aus einer anfänglich kleinen Gruppe von Krankenversicherungsträgern in Europa ist die Vereinigung mittlerweile zu einer Organisation geworden, in der fast alle Sozialversicherungsverwaltungen Westeuropas, Lateinamerikas, des mittleren Ostens und Asiens vertreten sind ..."